
ist die ohne Eheschließung ausgeübte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau. Ursprünglich vor allem von der Kirche als Konkubinat oder Verhältnis bekämpft, setzt sich die n. L. seit etwa 1980 allmählich durch. Für sie gelten im wesentlichen die allgemeinen Regeln.Kroeschell, DRG 3; Schwab, D., Eheschließungsrecht und nichteheliche L...
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Auf Dauer angelegte Bindung zwischen einem Mann und einer Frau, die sich durch gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander auszeichnet und keine andere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, aber jederzeit beendet werden kann. Damit unterscheidet sie sich von der rechtsverbindlichen ...
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Partner einer ehelichen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden im Steuerrecht nicht gleichgestellt. Häufig ergeben sich Nachteils für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Einkommensteuer: Die Ehe bringt steuerliche Vorteile, wenn keine gleichen Einkommensverhältnisse...
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Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, gelten unter bestimmten Voraussetzungen als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Zwar erreichen sie nicht automatisch eine gesonderte rechtliche Stellung , die ihnen bestimmte Rechte und Pflichten zuordnet, wie es bei einer Ehe der Fall ist. Im Einzelfall kann aber - zum Beispiel bei einer Trennung - vom Geric...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nichteheliche-lebensgemeinschaft/n
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